Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Kurse des H2O Tauchsportzentrums Bamberg
1. Kursbedingungen
- Das H2O Tauchsportzentrum ist berechtigt, Entscheidungen hinsichtlich der Anfangs- und Endzeit der Kurse festzulegen.
- Alle Tauchkurse werden gemäß den geltenden Standards der Tauchsportorganisation SSI (Scuba Schools International) durchgeführt.
- Eine Anmeldung gilt dann als verbindlich, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt, unterschrieben und persönlich abgegeben oder per Post oder E-Mail an das H2O Tauchsportzentrum geschickt wurde.
- Tauchkurse, die Tauchgänge im Schwimmbad, begrenzten Freiwasser oder Freiwasser beinhalten, erfordern eine standardisierte Gesundheitsprüfung. Sollte einer der auf dem gesonderten Dokument aufgeführten Punkte mit „Ja“ beantwortet werden, so ist eine Teilnahme am betreffenden Kurs ohne ärztliche Bescheinigung der Tauchtauglichkeit nicht möglich.
- Zusatzleistungen während des Tauchkurses wie Fahrten, Tauchgenehmigungen oder Flaschenfüllungen von Fremdfirmen, Zimmerreservierungen, Verpflegung oder Ähnliches sind kein Bestandteil dieses Vertrages, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wird. Sie obliegen weder den Pflichten des H2O Tauchsportzentrums noch wird dafür eine Haftung übernommen. Anfallende Kosten müssen vom Kursteilnehmer selbst getragen werden.
2. Zahlungsbedingungen
- Ein Teilnehmer kann erst nach Bezahlung des gesamten Kurspreises oder nach Bezahlung der Einschreibegebühr in Höhe von mindestens 20% des Gesamtpreises zu den einzelnen Kursen registriert werden.
- Die restliche Kursgebühr ist spätestens 30 Tage vor Beginn des Kurses ohne weitere Aufforderung an das H2O Tauchsportzentrum zu zahlen.
- Mit Hinweis auf § 312d Absatz 3 Nr. 6 BGB gelten die Regeln des Fernabsatzes nicht, weil es sich um eine Dienstleistung aus dem Bereich Freizeitgestaltung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines angegebenen Zeitraums handelt.
3. Rücktritt durch den Kunden vor Kursbeginn / Stornokosten
- Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Ausbildung vom Kurs zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem H2O Tauchsportzentrum schriftlich zu erklären.
- Umbuchungen gelten als Rücktritt mit zwangsläufig nachfolgender Neuanmeldung. Dabei können Stornierungsgebühren seitens der Ausbildungsorganisation SSI sowie seitens des H2O Tauchsportzentrums anfallen.
- Tritt der Kunde vor Beginn der Ausbildung zurück oder tritt er die Ausbildung nicht an, kann das H2O Tauchsportzentrum eine angemessene Entschädigung, für die bis zum Rücktritt getroffenen Ausbildungsvorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Kurspreises verlangen.
- Das H2O Tauchsportzentrum hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vereinbarten Ausbildungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung wie folgt berechnet.
3a. Gültig für alle Kursangebote und Ausbildungsprogramme.
bis zum 30. Tag vor Kursbeginn 30 % des Kurspreises
vom 29. – 15. Tag vor Kursbeginn 50 % des Kurspreises
vom 14. – 8. Tag vor Kursbeginn 70 % des Kurspreises
Ab dem 7. Tag vor Kursbeginn 100 % des Kurspreises
4. Stornierungen aus gesundheitlichen Gründen.
- Stornierungen aus gesundheitlichen Gründen werden nur mit dem Nachweis durch ein ärztliches Attest akzeptiert. In jedem Fall wird zusätzlich zur Einschreibegebühr die bereits in Anspruch genommene Dienstleistung anteilig in Rechnung gestellt.
- Bei Stornierungen mit ärztlichem Attest vor Kursbeginn werden eventuell bezahlte Kurskosten, mit Ausnahme der Einschreibegebühr, in voller Höhe ungekürzt erstattet.
- Es obliegt der Kulanz des H2O Tauchsportzentrums, bei Stornierung oder Nichtantritt eines Kurses, den Kurspreis in Form einer Gutschrift für einen anderen Kurstermin gutzuschreiben. Dies setzt jedoch die sofortige Bezahlung des gesamten Kurspreises voraus.
5. Terminschwierigkeiten / Wiederholungen:
- Sollte ein Kurs innerhalb eines Jahres aufgrund von Versäumnissen des Schülers nicht abgeschlossen werden können, so ist eine komplette Wiederholung des gesamten Kurses notwendig.
- Für das pünktliche Erscheinen während des Kurses ist der Schüler selbst verantwortlich. Zusatzlektionen zum gebuchten Kurs sind separat und kostenpflichtig, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wird. Kosten für notwendige Zusatzlektionen (Theorie und/oder Praxis) orientieren sich an der gültigen Preisliste.
- Bei allgemeinen Terminschwierigkeiten des Teilnehmers kann das H2O Tauchsportzentrum nicht gewährleisten, dass der Kurs zum ursprünglichen geplanten Termin abgeschlossen werden kann. Der Kursteilnehmer kann jedoch Termine späterer Kurse in Anspruch nehmen, in denen noch freie Plätze vorhanden sind. Über die Zulassung zu anderen Kursterminen entscheidet das H2O Tauchsportzentrum.
- Für krankheitsbedingte Versäumnisse einzelner Kursteile muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Das H2O Tauchsportzentrum wird versuchen, versäumte Termine in Absprache mit dem Kursteilnehmer schnellstmöglich nachzuholen, um die Fortsetzung des aktuellen Kurses zu gewährleisten. Sollte eine Wiederholung zeitnah nicht möglich sein, können die versäumten Termine in einem späteren Kurs nachgeholt werden.
- Das H2O Tauchsportzentrum behält sich das Recht vor, für Wiederholungen von einzelnen Modulen Kosten gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung zu stellen.
6. Pflichten des Kursteilnehmers:
- Um den betreffenden Tauchschein zu erhalten, sind alle in den jeweiligen Kursstandards definierten Leistungsanforderungen zu erfüllen, welche vor Kursbeginn beim H2O Tauchsportzentrum erfragt werden können.
- Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, die jeweils für den nächsten Termin notwendigen Unterlagen zu lesen, Videos anzusehen und Wiederholungsfragen der jeweiligen Module schriftlich zu bearbeiten und zum Kurstermin abzugeben.
- Dem Kursteilnehmer wird empfohlen, eine persönliche Versicherung zur Abdeckung von Gesundheitsschäden bzw. Materialverlust abzuschließen. Es besteht seitens des H2O Tauchsportzentrums keine Haftung.
- Der Kursteilnehmer haftet bei Beschädigung oder Verlust für die ihm zu den Tauchkursen überlassene Tauchausrüstung. Das H2O Tauchsportzentrum weist hierbei insbesondere auf Gefahren bei Transport und Lagerung von geliehenen Ausrüstungsgegenständen hin.
- Die dem Kursteilnehmer für die Dauer der Kurse überlassene Leihausrüstung ist spätestens 3 Tage nach Beendigung des Kurses in einwandfreiem Zustand dem H2O Tauchsportzentrum zu übergeben. Verspätete Abgabe zieht Kosten gemäß der aktuellen Verleih-Preisliste nach sich.
7. Pflichten des Kursveranstalters:
- Der Kursleiter hat die Berechtigung, Personen, welche den Kurs stören oder andere Kursteilnehmer behindern, aus dem Kurs auszuschließen. Es besteht hierbei kein Recht auf Rückzahlung des Kurspreises.
- Tauchkurse finden im H2O Tauchsportzentrum grundsätzlich erst ab 2 Teilnehmern statt, sofern keine anderen Abmachungen getroffen wurden. Kurse können aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl auf einen späteren Termin verschoben werden. Dies erfolgt nach Ankündigung und/oder persönlicher Absprache mit dem Kursteilnehmer.
- Bei Schäden durch höhere Gewalt, die das Unterrichten von Tauchkursen unmöglich machen, wird die jeweilige Veranstaltung bis auf weiteres verschoben oder dem Teilnehmer eine alternative Möglichkeit geboten. Dem Teilnehmer kann auf Wunsch die Kursgebühr abzüglich der bereits in Anspruch genommenen Leistung zurückerstattet werden. Bei Terminausfällen aufgrund des Verschuldens Dritter kann das H2O Tauchsportzentrum nicht verantwortlich gemacht werden.
- Bei Krankheit oder Ausfall des Tauchlehrers versucht das H2O Tauchsportzentrum, schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen. Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Tauchkurse durch einen bestimmten Tauchlehrer.
8. Sonstiges
- Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des H2O Tauchsportzentrums in Hallstadt, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
- Aus dem Umstand, dass einzelne oder alle zustehenden Rechte nicht ausgeübt werden, kann kein Verzicht auf diese Rechte abgeleitet werden.
- Der Teilnehmer ist ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Kontaktdaten in unsere Kundendatei aufgenommen werden. Die Daten des Teilnehmers werden zur Auftragserfassung, Rechnungsstellung, Buchhaltung und interne statistische Auswertungen verwendet.
- Die Daten des Teilnehmers werden grundsätzlich niemals an Dritte weitergegeben, außer in Fällen, wo es zur Erbringung der Dienstleistung unbedingt erforderlich ist. So werden beispielsweise zur Ausstellung des Tauchscheins Daten an die jeweilige Tauchsportorganisation weitergegeben.
Stand 01.01.2024